Vorgeschichte und Antike
Die Gegend um Holsthum weist aufgrund von archäologischen Funden Spuren von Besiedlung seit der Altsteinzeit auf. Aus der Jungsteinzeit wurde eine Armschutzplatte und ein durchbohrter Anhänger gefunden. Eine Besiedlung in der Bronzezeit ist durch bronzene Armringe und dem Fragment eines Zierbandes aus Goldblech nachgewiesen.
Innerhalb der Gemarkung Holsthum liegen mehrere spätrömische Siedlungsstellen und Brandgräberfelder. In den Jahren 1991 bis 1993 wurde ein römischer Gutshof (villa rustica) ausgegraben. Die dabei freigelegten Grundmauern, ein vollständig erhaltener Kellerraum mit einer noch heute funktionierenden Drainage und eine Vielzahl von Funden vermitteln den Eindruck einer imposanten Anlage. Es handelt sich um eine Villa mit Frontportikus und Eckrisaliten. Im nordwestlich gelegenen Eckrisalit befand sich der Badetrakt.
Zu den interessantesten Funden bei der Ausgrabung der Villa gehörten dünne Bronzestangen mit Einkerbungen, sowie Schrötlinge aus Bronze, die zur Münzprägung verwendet wurden. Vermutlich handelt es sich, wie andernorts auch belegt, um eine offiziell geduldete Münzproduktion aus der Zeit um 275 n. Chr. Weitere archäologische Funde deuten darauf hin, dass die Villa bis etwa Mitte des 4. Jahrhunderts bewohnt und wie Münzfunde belegen, noch in frühfränkischer Zeit genutzt worden ist.
Mittelalter und Neuzeit
Holsthum wird in den Quellen erstmals 869 als «Holzheim» erwähnt. Der Franke Leofrid schenkte zu diesem Zeitpunkt der Abtei Echternach ein Landgut in Holzheim. Um 1100 erschien die Siedlung Holzheim im Echternacher Prozessionsverzeichnis als «Holzem». Diese Form des Ortsnamens ist im Moselfränkischen Dialekt nach wie vor gebräuchlich. In einem bischöflichen Visitationsprotokoll aus dem Jahre 1570 ist die Rede von einer Kapelle in «Holzthump», ab 1772 setzte sich als schriftliche Bezeichnung Holsthum durch.
Die Dörfer Schankweiler und Holsthum bildeten gemeinsam einen Hof mit insgesamt 21 Stockgütern. Die Stockgüter waren unteilbar und wurden durch leibeigene Bauern bewirtschaftet, vererbt jeweils nach dem Anerbenrecht an das älteste Kind.
Herrschaftliches und wirtschaftliches Zentrum des frühmittelalterlichen Hofes Holsthum war der Fronhof (auch Meierhof genannt). Hierhin lieferten die hörigen Bauern ihre Abgaben. Der Flurname «in der Burg» zeugt von einem ehemaligen befestigten Haus an der Prüm, an der Stelle der heutigen Gaststätte zur Brücke. Die Burg muss man sich als festes, in Stein errichtetes Haus vorstellen. Die Burg hat sich möglicherweise aus einer Brückenzollstelle entwickelt. Der Hof Holsthum gehörte spätestens um 1400 den Herren von Bourscheid, deren Sitz die nördlich von Diekirch gelegene Burg Bourscheid war. Holsthum wurde durch den im Ort wohnhaften Meier verwaltet.
Als Grundhörige hatten die Holsthumer verschiedene Abgaben zu leisten. Der Holsthumer Salzehnt wurde 1211 an die Nikolauskapelle in Echternach übertragen. Einem Zehntverzeichnis aus der Zeit um 1480 zufolge wurde der Zehnt zu Holsthum und Schankweiler ans St. Georgs-Hospital zu Echternach abgeliefert. An Fronarbeiten hatten die Holsthumer Bauarbeiten, Brieffronen (Botendienste), Wagenfronen und Weinfuhren zu leisten. In gewissen Zeiten bedeuteten die auswärtigen Fronarbeiten zweifelsfrei Möglichkeiten, dem Alltag zu entkommen und entsprechend Reisen zu unternehmen. Nach getaner Arbeit wurden die Untertanen verköstigt. Bei Botengängen gab es Verpflegung mit Suppe und Gemüse, bei den Weinfuhren erhielten die Fuhrleute Fleisch und Bier, nach getaner Arbeit auch Birnenbrand. Später wurden die Frondienste nur noch mit Geld abgegolten. Die Stockgutsbesitzer hatten auch Heerfolge zu leisten. Eine 1627 festgehaltene Musterungsrolle hält die Anzahl der Wehrfähigen, das jeweilige Alter und die Waffe im Besitz der Leute fest.
Im 15. Jahrhundert war die Familie Weiher von Nickenich Inhaber der Herrschaft Bourscheid. Durch Heirat gelangte die Herrschaft 1496 in den Besitz der Familie von Metternich-Sommerberg, 1699 starb diese Linie aus und Bourscheid vererbte sich an die Metternich-Müllenark. Hugo Franz Wolf von Metternich verkaufte 1753 die Herrschaft Bourscheid aus finanziellen Gründen an Demoiselle Constance de Mathelin de Rolley, wogegen Metternichs Nichte Maria Theresia von Eltz-Rodendorf erfolgreich klagte und schliesslich vier Fünftel an der Herrschaft gerichtlich zugesprochen erhielt. Sie heiratete Baron Franz Ludwig Schenk von Schmidtburg vom Schloss Gemünden und war die letzte Inhaberin der Herrschaft Bourscheid.
Die Baronin liess Holsthum durch Johann Dominik Laeis verwalten, der 1769 die Holsthumer Glashütte begründete und 1789 das sogenannte Schloss Holsthum erbauen liess. Die Glashütte bedeutete für die Holsthumer Stockgüter ein Ärgernis. Der Schmelzofen schluckte Unmengen von Holz, die Wege wurden übermässig genutzt und die zahlreichen Glasarbeiter verursachten im Dorf einschneidende strukturelle Veränderungen. Die Angestellten der Glashütte unterlagen keinerlei untertänigen Pflichten, bezogen aber trotzdem Holz aus den Gemeindewäldern. Das Unternehmen Glashütte war den eingesessenen Bewohnern von Holsthum ein Dorn im Auge. Nach 1774 richteten die Untertanen Holsthums schliesslich eine Klageschrift an die Baronin von Schmidtburg ein.
Die Glashütte Holsthum produzierte von 1774 ‑1813/1814 und von 1842 ‑1848/49 und hatte bis zu 100 Mann beschäftigt.
Kirchlich gehörte Holsthum seit dem Mittelalter zur Kirche St. Michael Schankweiler. 1810 bauten die Holsthumer im Dorf eine Filialkirche St. Mariä Himmelfahrt und St. Rochus, die 1941 anstelle von Schankweiler zur Pfarrkirche erhoben wurde.
Franzosenzeit und Rheinprovinz
1794 wurde Luxemburg von den Franzosen erobert, und damit auch Holsthum für etliche Jahre ins französische Wälderdepartement eingegliedert. Die Grundherrschaft wurde durch Frankreich aufgehoben und die Inhaber der Stockgüter nun Eigentümer ihrer Häuser und Äcker. Die Herrschaft und Gerichtsbarkeit Schankweiler (mit Holsthum) wurde schliesslich 1801 in die neue Bürgermeisterei Schankweiler überführt, welche ab 1816 zu der neu gebildeten, preussischen Rheinprovinz gehörte. Die Bürgermeisterei Schankweiler kam 1909 zum Amtsbezirk Wolsfeld.
Nachkriegszeit und vereintes Deutschland
Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte Holsthum zur französischen Besatzungszone, 1946 kam die Gemeinde mit dem Regierungsbezirk Trier zum neu gegründeten Land Rheinland-Pfalz. Das neue Bundesland Rheinland-Pfalz war ab 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland. Die im Krieg stark beschädigte Kirche wurde 1966 verändert wieder aufgebaut. Aus einem Verbandsplatz entwickelte sich der Soldatenfriedhof Holsthum als Ruheort für 243 im Zweiten Weltkrieg gefallene Soldaten aus ganz Deutschland. Die Mechanisierung in der Landwirtschaft, Flurbereinigung, aufkommender Tourismus und die Nähe zu Luxemburg trugen zur wirtschaftlich günstigen Entwicklung der Ortsgemeinde bei. Holsthum gehörte seit der Verwaltungsreform 1969/70 zur neu geschaffenen Verbandsgemeinde Irrel, seit 2014 zur neu geschaffenen Verbandsgemeinde Südeifel.
Die Seite Geschichte.Holsthum.de begleitet die 2017 erschienene Publikation
Holsthum – Ein Dorf in der Südeifel
und enthält Dokumente, Bilder und Karten zur Geschichte Holsthums.
Siehe auch → Förderverein Geschichte und Kultur Holsthum e. V.
https://www.kulturverein-holsthum.de/
Literatur und Quellen
François Decker, Jean-Claude Müller: Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid. 1224–1558. Koblenz 1989.
Josef Dreesen: Die Glashütte in Holsthum bei Bitburg. Neuss 1990.
Faust, Sabine: Das Wohnhaus des römischen Gutshofes bei Holsthum (Kreis Bitburg-Prüm), in: Beiträge zur Geschichte des Bitburger Landes 1/1995, S. 26 – 32.
Geschichte der Ortsgemeinde Holsthum. Virtuelles Archiv, http://geschichte.holsthum.de/ (abgerufen am 30.03.2024).
Siegfried Gollub: Steinzeitliche Funde im Gebiet um Holsthum, Kreis Bitburg-Prüm, in: Trierer Zeitschrift (35) 1972, S. 5–87.
Holsthum – Ein Dorf in der Südeifel. hrsg. von der Ortsgemeinde Holsthum. Neuerburg 2017.
Ernest Dominik Laeis: Die Stock- und Vogteiguts-Besitzer der Eifel und der umliegenden Gegenden wider ihre Gemeinden in Betreff streitiger Waldungen. Historisch-juristische Darstellung merkwürdiger Rechtsfälle, nebst ihren Entscheidungen und Belegen. Band 2. Trier 1831.
Werner Laeis: Chronik der Familie Laeis. Typoskript. Köln 1982.
Ernst Wackenroder: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bitburg. Düsseldorf 1927.